Wachstumsbeschleunigungsgesetz kommt zum 1.1.2010

Der Bundesrat hat endgültig dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zugestimmt. Vorbehaltlich einer Unterschrift des Bundespräsidenten wird damit das im Koalitionsvertrag enthaltene Sofortprogramm umgesetzt. Das Gesetzesvorhaben betrifft insbesondere Erleichterungen bei der Zinsschranke, beim Verlustvortrag und bei der Grunderwerb- sowie Erbschaftsteuer und Familien.


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